Die Flugerprobung ist eine Teildisziplin der Luft- und Raumfahrttechnik. Ziele der Flugtests sind einerseits die (Weiter)Entwicklung eines Luftfahrzeuges oder einzelner Systeme und andererseits der Nachweis deren Lufttüchtigkeit gegenüber Zulassungsbehörden. Für die Flugerprobung werden die zu erprobenden Systeme häufig zusätzlich instrumentiert. Neben den fliegenden Systemen benötigen Flugtests meist auch eine entsprechende Infrastruktur am Boden, z. B. Bodenstation, Testleitung, speziell vorbereitete Landebahnen usw. Die Abläufe und Randbedingungen sind von den Behörden vorgeschrieben. Abhängig von der Art der Versuche sind auch entsprechend lizenzierte Testpiloten erforderlich. Zivile und militärische Flugerprobung unterscheiden sich dabei teilweise hinsichtlich Zielen, Durchführung und Auflagen.[1][2][3][4]
Gegenstand der Flugerprobung ist häufig: